Mittwoch, 16. November 2011

Deutsche Bürokratie - Herzlich Willkommen!

Wir hatten über den Architekten beim Landratsamt die Grundvorraussetzungen für einen Bau auf dem Grundstück klären lassen (Abstandsflächen usw.) nachdem wir vorher selbst daran gescheitert waren, aussagekräftige Informationen zu bekommen.

Darauf basieren unsere Planungen für das Haus. Es hieß "5 Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten". Jetzt war der Architekt wg. einer anderen Sache nochmal dort und plötzlich wurden aus den 5 Meter ... tattaaaa! *Trommelwirbel* 6 Meter.
Da das Grundstück nur 15,80m breit ist und das Nachbarhaus auf (bzw. über) der Grundstücksgrenze steht, wird der Platz langsam eng. Zudem ist das Nachbarhaus nicht parallel zum Grundstück sondern steht zum Teil auf unserem.
Auf der anderen Grundstückseite können wir theoretisch auf die Grenze gehen, möchten aber einen ca. 1m breiten Streifen haben, um auch mal Fenster putzen zu können.

D.h: 15,80m Grundstücksbreite - ca. 0,30m Überbauung - 1,0m Streifen - 6,0m Abstand = max. 8,5m Hausbreite
Das sind 70cm weniger, wie ursprünglich geplant.

So und als ob das noch nicht genug wäre bekommen wir auch noch eine Rechnung über 40 EUR vom Landratsamt wg. "Bearbeitung" einer Bauvoranfrage, von der wir keinerlei Erkenntnisgewinn hatten.

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